Guter Rat … muss nichts kosten

Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 und § 45 SGB XI

Die liebevolle Pflege nahestehender Menschen geschieht oft intuitiv, doch lässt sie sich mit Profitipps deutlich leichter gestalten. Daher möchten wir Menschen, die nicht professionell pflegen, an unserer mehr als 25-jährigen Erfahrung in diesem Bereich teilhaben lassen.

Unsere für Sie kostenfreien Beratungs- bzw. Kurs-Angebote nach § 37.3 sowie § 45 SGB XI sollen Sie im Alltag unterstützen, Ihnen wichtige organisatorische und bürokratische Informationen sowie neues Wissen vermitteln und auch ganz praktische Hilfestellungen geben.

  • Sie profitieren bei uns von über 25-jähriger Erfahrung in der Pflege – von Tipps für die Praxis bis zu bürokratischen und rechtlichen Vorgaben.
  • Wir sind vor Ort für Sie da und kommen zu Ihnen nach Hause.
  • Wir rechnen bei der Beratung nach § 37.3 direkt mit der Pflegekasse ab – Sie müssen sich um nichts kümmern, außer einen Termin mit uns vereinbaren.
  • Rufen Sie uns jetzt an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin 0371 243509-30

Häufige Fragen zum Beratungsbesuch

Paragraph 37.3: Dieses Beratungsangebot richtet sich an Personen, die zu Hause gepflegt werden und ausschließlich Pflegegeld beziehen bzw. deren Angehörige. Für Personen mit Pflegegrad 1 und diejenigen, die ab Pflegegrad 2 nur Sachleistungen beziehen, ist die Beratung freiwillig.

Paragraph 45: Dieser Kurs bzw. diese Schulung spricht pflegende Angehörige oder ehrenamtlich Pflegende an, die in der häuslichen Pflege tätig sind und neues Wissen, Handlungskompetenz und mehr Sicherheit bei der Erledigung der anspruchsvollen Aufgaben bekommen wollen.

Paragraph 37.3: Ja, für Personen mit Pflegegrad 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, ist die Inanspruchnahme des Angebots Pflicht. Die Termine müssen mindestens halbjährlich vereinbart werden; Personen mit Pflegegrad 4 und 5 können die Leistung auch vierteljährlich abrufen. Bei Pflegegrad 1 und für Menschen, die ab Pflegegrad 2 nur Sachleistungen beziehen, ist die Beratung hingegen freiwillig.

Paragraph 45: Nein, die Teilnahme an den Pflegekursen ist komplett freiwillig und kann als unterstützendes Angebot von pflegenden Angehörigen oder Ehrenamtlern wahrgenommen werden. 

Paragraph 37.3: Unser Pflegeberater bzw. unsere Pflegeberaterin hilft dabei, die Versorgung zu organisieren und passende Unterstützungsangebote zusammenzustellen. Sie erhalten beispielsweise Tipps in Bezug auf Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege und Beratung zum Abbau von Barrieren in der Häuslichkeit sowie bei Wohnraumanpassungen. Darüber hinaus haben Sie bei dem Termin auch Gelegenheit, all Ihre Fragen rund um die Pflege zu stellen. 

Paragraph 45: Im Pflegekurs möchten wir Sie für die zahlreichen anspruchsvollen Aufgaben in der Pflege fit machen. Sie erhalten ein grundlegendes Verständnis für pflegerische Aufgaben und lernen, wie Sie pflegebedürftige Menschen unterstützen können. Neben praktischen Techniken zur Körperpflege, Mobilisation und Umgang mit Hilfsmitteln besprechen wir auch den psychologischen Umgang mit schwierigen Pflegesituationen.

Der Kurs bietet außerdem den Vorteil, dass Sie sich mit anderen pflegenden Personen austauschen können.

Paragraph 37.3: Das Beratungsgespräch findet bei Ihnen zu Hause statt, damit wir uns auch einen Eindruck von den Räumlichkeiten und ggf. vorhandenen Hilfsmitteln machen können.

Paragraph 45: Wir besuchen Sie zu Hause, wo wir uns auch gern die vorhandenen Gegebenheiten und eventuell vorhandenen Hilfsmittel anschauen. Zusätzlich bieten wir Ihnen Schulungen in Kleingruppen in unserer Einrichtung an. 

Paragraph 37.3: Nein, die Beratung übernehmen wir völlig unabhängig davon, ob Sie Leistungen von uns in Anspruch nehmen.

Paragraph 45: Nein, für die Inanspruchnahme des Schulungs- und Beratungsangebots müssen Sie keinen Vertrag mit uns geschlossen haben. (Kunden der AOK, Knappschaft sowie der Bahn BKK können wir leider nicht abrechnen, da diese Krankenkassen über eigene Pflegeberater verfügen. Wir empfehlen entsprechenden Interessenten das Angebot über die Angebote der eigenen Kasse in Anspruch zu nehmen.)

Paragraph 37.3: Die Kosten übernimmt die Pflegekasse.

Paragraph 45: Die Kosten werden von der Pflegekasse getragen. (Kunden der AOK, Knappschaft sowie der Bahn BKK können wir leider nicht abrechnen, da diese Krankenkassen über eigene Pflegeberater verfügen.)